Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

837. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2007

Der federführende Agrarausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, für den Fall, dass der Bundesrat der Geflügelpest-Verordnung (BR-Drucksache 601/07 (PDF) ) gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zustimmt, festzustellen dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung (BR-Drucksache 335/07 (PDF) ) erledigt ist.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

§ 67 Abs. 1 Nr. 3 der Geflügelpest-Verordnung (BR-Drucksache 601/07 (PDF) ) sieht bei deren Inkrafttreten die Aufhebung der Geflügel-Aufstallungsverordnung vor. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Geflügelpest-Verordnung kann daher festgestellt werden, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung (BR-Drucksache 335/07 (PDF) ) erledigt ist.