Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 18. Juni 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 19/20142 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes - Drucksache 19/19498 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.07.20
Initiativgesetz des Bundestages