Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
(BVDV-Verordnung)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 6. April 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Die Fachabteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Entschließung in der Kommissionsarbeitsgruppensitzung am 20. Januar 2009, die sich mit Fragen zum Thema TSE befasste, angesprochen. Die Dienststellen der Europäischen Kommission verteilten daraufhin das als Anlage beigefügte Schreiben des Direktors der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Dr. Eric Poudelet, in der die Europäische Kommission die Auslegung der Entscheidung 2008/908/EG aus ihrer Sicht erläutert. Danach sei der Geburtsort des jeweiligen Rindes entscheidend. Für alle Rinder, die in einem der im Anhang dieser Entscheidung aufgeführten 15

Mitgliedstaaten geboren wurden, könne demnach in all diesen Mitgliedstaaten die Altersgrenze "älter als 48 Monate" Anwendung finden, d. h. auch bei Geburt in einem dieser Mitgliedstaaten und Schlachtung in einem anderen dieser Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Entscheidung in den nächsten Monaten zu überarbeiten und dabei u. a. den Wortlaut des Artikels 2 im Sinne des Gewollten anzupassen.