Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006)

Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Mai 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.