Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12155 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern - Drucksache 18/11162 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 19.05.17 Initiativgesetz des Bundestages
In Artikel 2 wird der neu einzufügende Artikel wie folgt geändert:
1. In Satz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
2. In dem bisherigen Satz 2 wird das Wort "In" durch das Wort "in" ersetzt.
3. Die folgenden Sätze werden angefügt:
"Soweit in anderen als den in Satz 1 genannten Vorschriften auf § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches verwiesen wird, ist § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung des ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes] anwendbar. Artikel 316g bleibt unberührt."