Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug" - Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -

Punkt 92b der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 angefügt:

"9. Zu oft entziehen sich Steuerstraftäter durch die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige einer Bestrafung. Eine solche Möglichkeit besteht für andere Straftaten nicht. Daher gilt es, das Steuerstrafrecht an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts anzupassen und die strafbefreiende Selbstanzeige auf Bagatellfälle zu begrenzen. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass selbst die mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführten Verschärfungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige nicht zielführend waren. Das verfolgte moralische Ziel der Vorschrift, nämlich die freiwillige vollständige Rückkehr reuiger Steuersünder zur Steuerehrlichkeit, wurde durch die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen nicht erreicht."