Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12153 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften - Drucksache 18/11161 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.05.17

Initiativgesetz des Bundestages

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe d angefügt:

,d) Die Angabe zu § 323c wird wie folgt gefasst:

" § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen".6

2. Folgende Nummer 7 wird angefügt:

,7. § 323c wird wie folgt geändert: