Antrag der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren" - Antrag des Freistaates Bayern - Punkt 28 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung annehmen:

'Entschließung des Bundesrates "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren"

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen.

Begründung:

Rechtsstaatliche Verfahren erfordern, dass die Verfahrensbeteiligten sich vor Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen. Das Prozessrecht bietet den Richterinnen und Richtern auch schon heute ein ordnungsrechtliches Instrumentarium. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt es bisher aber nicht. Dennoch müssen Gerichte ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren gewährleisten und zugleich die im Einzelfall auch grundrechtlich relevanten Interessen der Betroffenen wahren. Im Ergebnis muss jedenfalls sichergestellt sein, dass verfassungsrechtlich ausgewogene sowie klare und einheitliche Maßstäbe für Gerichte und Verfahrensbeteiligte existieren.

Zu diesem Zweck kann unter Umständen eine klarstellende Regelung erforderlich sein, die für Gerichte und Verfahrensbeteiligte die erforderliche Rechtssicherheit schafft. Das gilt auch und gerade vor dem Hintergrund möglicher Grundrechtseingriffe.'