Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, gemäß § 118 Abs. 4 TKG für den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

als Mitglied vorzuschlagen.