Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 12. August 2015

Der Chef des Bundeskanzleramtes
Berlin, 12. August 2015

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (GO BSR) beschlossen.

Die GO BSR wurde zuletzt im Juni 2014 geändert mit dem Ziel, die Maßnahmen des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Transparenz im Bereich Rüstungsexportpolitik sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 auf Antrag der Regierungsfraktionen "Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicherstellen" (DS 18/1334) zu implementieren. Dabei wurde durch Anfügung eines neuen § 8 eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über abschließende Genehmigungsentscheidungen des BSR vorgesehen. Das federführende Ressort (in der Regel BMWi) führt nun bei grundsätzlicher Beibehaltung der Geheimhaltungsverpflichtung zeitnah eine schriftliche Unterrichtung zu Beschreibung und Anzahl der genehmigten Güter sowie zum Empfängerland durch. Anschließend kann auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe eine mündliche Erläuterung erfolgen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Rüstungsexporten ist nun eine weitere Anpassung der GO BSR erfolgt. So wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Beantwortung parlamentarischer Fragen zu Rüstungsexporten die Unterrichtung künftig auch zwei weitere Parameter umfassen, nämlich die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts, soweit nicht im Einzelfall verfassungsrechtlich geschützte Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich aus der Nennung der Anzahl der Rüstungsgüter und des Gesamtvolumens der Einzelpreis berechnen ließe (vgl. hierzu Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 2014 2 BvE 5/11 Rn. 185). Daneben hat eine schon längere Zeit anstehende verfahrensmäßige und redaktionelle Überarbeitung der GO BSR stattgefunden.

Der heutige Beschluss der Bundesregierung ist als Anlage beigefügt.

Die Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (GO BSR) wurde mit gleichlautendem Schreiben auch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet sowie unter www.bundesregierung.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helge Braun

Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Sie oder er veranlasst die Einladung zu den Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung.

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Diese Geschäftsordnung tritt am 12. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014 außer Kraft.