Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland -

Punkt 90 der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der baldige Ablauf der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages macht einen zügigen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.

Im Übrigen wird auf die Begründung der Drucksache 342/13 (PDF) verwiesen.