Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 5. Juni 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß Art. 114 Abs. 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsrechnung) vor. Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Art. 114 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2011 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Die Rechnung über das Vermögen und die Schulden des Bundes für das Haushaltsjahr 2011 (Vermögensrechnung) werde ich zu einem späteren Termin vorlegen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble

Wird als Sonderdruck verteilt.