Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 18. Juni 2020 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksachen 19/16716, 19/17037, 19/20148 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 19/20148 angenommen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

I.

II.

Der Deutsche Bundestag strebt einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern an, um kontinuierlich den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des 65-%-Ziels im Jahr 2030 zu monitoren. Zusätzlich sollen die weitere Akzeptanz- und Beschleunigungsmaßnahmen zum Windausbau umgesetzt werden.