Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Punkt 17f der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Regelungen ausreichen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegen eine Ausforschung des Nutzerverhaltens zu schützen.

Als zusätzliche Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht:

Weiterhin sollte geprüft werden, ob die in § 21g Absatz 3 EnWG vorgesehene Information des Bundesbeauftragten für Datenschutz durch eine Information des jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz ersetzt werden könnte, da die Datenverarbeiter bisher der Datenschutzaufsicht der Länder unterliegen.