Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Punkt 17f der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und dem grundlegenden Umbau der Energieversorgung steht Deutschland vor einer großen Herausforderung.

Der Umbau der Energieversorgung muss so organisiert werden, dass Maß und Mitte nicht verlorengehen. Neben den Aspekten der Umweltfreundlichkeit und Versorgungssicherheit spielt die Bezahlbarkeit von Energie eine herausragende Rolle. Dazu müssen marktgerechte Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb im Strom-und Energiebereich geschaffen werden.

Eine wettbewerbsfähige Energieversorgung ist Voraussetzung dafür, dass Deutschland eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt bleibt. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung und könnte ein Vorbild für die Nutzung erneuerbarer Energien sein.

Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der künftigen Energiekosten von besonderer Bedeutung. Die Energie der Zukunft muss bezahlbar bleiben. Steigende Strompreise gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und belasten die Bürgerinnen und Bürger.

Ziel muss es daher sein, eine finanzielle Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu verhindern. Mehrbelastungen müssen entsprechend kompensiert werden. Dabei sollte es trotz der angespannten Haushaltslage im Bund und in den Ländern keine Denkverbote auch im Hinblick auf eine steuerliche Entlastung geben.