Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/12517 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

In Artikel 1 Nummer 12 wird Buchstabe a wie folgt gefasst:

"a) In Absatz 3 wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt:


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 057/09 (PDF)