Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 180. Sitzung am 24. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/8917 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus - Drucksache 18/8702 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 9 Nummer 6 Absatz 15 Satz 2 wird das Wort "achtzehnten" durch das Wort "zwölften" ersetzt.

Fristablauf: 15.07.16
Initiativgesetz des Bundestages