Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.