Antrag des Präsidenten
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Jugend

Die Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Jugend ist neu zu wählen, da der bisherige Vorsitzende aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen,

zur Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Jugend für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.