Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91e)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/2183 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten

zusammengeführt und unverändert angenommen.


Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 186/10 (PDF)