Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
(Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG)

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.