Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Nationaler Rückstandskontrollplan - NRKP")
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für die Arbeitsgruppe der Kommission "Nationaler Rückstandskontrollplan - NRKP" einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (VetD Dr. Wolfgang Simmank).