Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes Punkt 12 der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bittet, das Artikel 10-Gesetz bei der nächsten Novellierung insoweit zu ergänzen, als in § 2 Absatz 2 Satz 3 eine eigenständige Zustimmungsregelung für die nach § 10 zuständigen obersten Landesbehörden aufgenommen wird.

Begründung

Da G 10-Maßnahmen auch von den Ländern durchgeführt werden, ist für diese eine eigenständige Zustimmungsregelung erforderlich.