Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"

C(2016) 3990 final siehe Drucksache 510/15(B) HTML PDF

Brüssel, 24 05.2015

Herrn Stanislaw TILLICH
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-J 011 7 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 {COM (20]5) 6] 0 final}. Sie ist dankbar für den substanziellen Beitrag des Bundesrates, weist aber darauf hin, einige Fragen, die in der Stellungnahme angesprochen werden und sich aufspezifische im Arbeitsprogramm angekündigte Vorschläge beziehen, erst nach der Annahme der betreflenden Initiativen im Detail beantwortet werden können.

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für ein konzentriertes

Arbeitsprogramm mit einer starken REFIT-Dimension. Durch die Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung in allen Arbeitsbereichen der Kommission sollen die Qualität ihrer Vorschläge verbessert und gleichzeitig die bestehenden hohen Standards ihrer politischen Ziele aufrechterhalten werden. Die Mitteilung über die Auflage des REFIT-Programms {COM (2012) 746 final} befasst sich mit den Belastungenfür die Verwaltungen, Unternehmen und Bürger in den Mitgliedstaaten und den Auswirkungen der EU-Rechtsetzung auf die Gesellschaft als Ganzes. Die Kommission hat sich bemüht, eine ausgewogene Zusammensetzung der REFIT-Plattform, deren erste Sitzung am 29. Januar 2016 stattgefunden hat, sowie eine enge Einbindung der Sozialpartner auf allen Ebenen sicherzustellen. Sie hat seit der Annahme ihres Arbeitsprogrammsflir 2016 insgesamt 16 anhängige Rechtsetzungsvorschläge zurückgezogen.

Was die eher fachlichen Aspekte der Stellungnahme angeht, verweist die Kommission auf den beigefügten Anhang.

Die Kommission hofi"t, die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt zu haben, und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans
Erster Vizepräsident

Anhang

Die Kommission hat die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Fragen sorgfältig geprüft und möchte folgende Anmerkungen machen:

Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Die in diesem Jahr durchzuführende Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bietet die Gelegenheit, zu prüfen, wie die EU-Mittel effizienter dazu genutzt werden können, die vorrangigen Ziele zu verwirklichen, und auf die zahlreichen Krisen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist und die mehr Flexibilität und Vereinfachungen erforderlich machen. Gleichzeitig strebt die Kommission eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik an. Wie in der gemeinsamen Erklärung zu den Eigenmitteln, die Teil der Einigung über den geltenden MFR war, angekündigt wurde, wird die Hochrangige Arbeitsgruppe "Eigenmittel" ihre endgültigen Schlussfolgerungen im Anschluss an die für Juni 2016 geplante interinstitutionelle Konferenz mit den nationalen Parlamenten vorlegen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einfließen, die im Jahr 2017 vorgelegt werden.

Bessere Regulierung

Maßnahmen für eine bessere Regulierung sollen die Verwirklichung der politischen Ziele der EU erleichtern, indem sie dazu beitragen, die Effizienz und die Wirksamkeit des EU-Rechts und seiner Durchsetzung zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, die Regulierungslasten zu verringern, wo immer dies möglich ist, und gleichzeitig einen hohen Schutz der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Umwelt aufrechtzuerhalten.

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung bleiben ein Kernpunkt der Prioritäten der Kommission für 2016. Die Kommission unterstützt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Menschen in Arbeit zu bringen, und hat am 10. Juni eine neue Kompetenzagenda vorgestellt (COM (2016) 381 final), in der die gemäß den Verträgen bestehenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich umfassend berücksichtigt werden. Ferner hat die Kommission am 7. Juni eine Mitteilung über die Integration von Drittstaatangehörigen vorgelegt. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der Bildung für die Förderung der Integration von Migranten aus Drittstaaten in der EU von besonderer Bedeutung.

Gleichstellung der Geschlechter

Die Kommission ist fest entschlossen, etwas Konkretes für die Gleichstellung der Geschlechter zu bewirken, und setzt, wie sie in ihrem Arbeitsdokument " Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019" vom Dezember 2015 {SWD(2015) 278 final) erneut unterstrichen hat, ihre Arbeit in den fünf Bereichen fort, die im Jahr 2010 als Schlüsselbereiche ermittelt wurden.

Tierschutzstrategie

Die Kommission ist sich bewusst, dass einige Punkte der Tierschutzstrategie noch nicht umgesetzt worden sind und arbeitet daran. Was die EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel anbelangt, so werden die vom Bundesrat angesprochenen Punkte im Rahmen einer Evaluierung bewertet werden, die die Kommission in ihrer Mitteilung über bessere Rechtsetzung vom Mai 2015 (COM (2015) 215 final) angekündigt hat. In Bezug auf das Zulassungsverfahren für GVO ist die Kommission der Auffassung, dass ihr Vorschlag vom April 2015 auf die in der Vergangenheit geäußerte Kritik eingeht. Der Vorschlag würde, falls er angenommen wird, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, sich an der Verwendung zugelassener GVO nicht zu beteiligen, sofern eine solche Entscheidung im Einklang mit den EU-Verträgen und internationalen Pflichten steht.

Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt

Neben einer ersten Reihe von Maßnahmen im Bereich des Urheberrechts hat die Kommission am 9. Dezember 2015 Regeln für die Online-Wirtschaft vorgeschlagen, durch die die Verbraucher besser geschützt und die Unternehmen bei der Ausweitung ihrer Online-Verkäufe unterstützt werden sollen {COM (2015)633 final}. Der Verbraucherschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Diesem Umstand wurde in dem Vorschlag für eine Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden {COM (2016) 283 final}, der im Mai 2016 angenommen wurde, Rechnung getragen.

Umwelt

Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM (2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM (2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.

Die Kommission hat die Arbeit an einem Konzept für die Begrenzung der Wasserverschmutzung mit Arzneimitteln aufgenommen und eine Studie in Auftrag gegeben, durch die weitere Informationen - unter anderem im Wege einer öffentlichen Konsultation - gesammelt werden sollen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage weiterarbeiten und bei der Bewältigung der Umweltauswirkungen von pharmazeutischen Stoffen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit und der Kosteneffizienz Rechnung tragen.

Energieunion

Die Kommission begrüßt die große Unterstützung des Bundesrates für die Verwirklichung einer europäischen Energieunion mit ihren fünf Dimensionen, die in der im letzten Jahr vorgestellten Rahmenstrategie für die Energieunion {COM (2015) 80 final} festgelegt wurden. Bei den meisten Vorschlägen, die zur Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens zur Verwirklichung dieses vorrangigen Ziels vorgelegt wurden, wird im Jahr 2016 mit der konkreten Umsetzung begonnen werden. Der Bundesrat nimmt in seiner Stellungnahme auch auf verschiedene Energiequellen und ihre künftige Nutzung Bezug. Diesbezüglich verweist die Kommission auf Artikel 194 AEUV, der die Wahl des Energiemixes (und somit die Wahl der Energiequellen) den Mitgliedstaaten überlässt. Die vom Bundesrat angesprochenen Leitlinien für staatliche UmweltsFhutz- und Energiebeihilfen werden zu gegebener Zeit geändert werden. Die diesbezüglichen Arbeiten befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium.

Wirtschafts- und Währungsunion

Die Kommission arbeitet zurzeit an Folgemaßnahmen zum Bericht der fünf Präsidenten über eine krisenfeste und prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion einschließlich der Vollendung der Bankenunion und hat bereits eine Konsultation über eine europäische Säule der sozialen Rechte eingeleitet. Die Kommission misst dem Grundsatz der Subsidiarität auch bei diesen Arbeiten besondere Bedeutung bei. Sie nimmt die Bedenken des Bundesrates zur Kenntnis, hält es aber für zwingend erforderlich, die Dynamik der Bankenunion einschließlich des Europäischen Einlagenversicherungssystems {COM (2015) 586 final}, zu dem sie dem Bundesrat eine separate, auf die Bedenken des Bunderates eingehende Stellungnahme (C(2016) 2652 final} übermittelt hat, aufrechtzuerhalten.

Horizont 2020

Die Kommission weist darauf hin, dass in den ersten Jahren der Durchführung des Programms kontinuierlich Mittel in beträchtlicher Höhe für erneuerbare Energien, Energieefzienz und nachhaltige Energiesysteme zugewiesen wurden. Die Kommission hat in einer anlässlich der Annahme der Rahmenverordnung "Horizont 2020" abgegebenen Erklärung zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 85 % der für die energiepolitische Herausforderung vorgesehenen Haushaltsmittel für Tätigkeiten im Zusammenhang mit nachhaltigen und nichtfossilen Kraftstoffen verwendet werden. Die Kommission ist auf dem besten Wege, dieser Zusage nachzukommen und wird in nichtnukleare kohlenstoffarme Energietechniken mehr als doppelt so viel Mittel wie in Kernenergietechnologien investieren.

Migration

Im Migrationsbereich verfolgt die Kommission einen umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, im Geiste der Solidarität und der Verantwortung die Migration unter Wahrung des Rechts bedürftiger Personen auf internationalen Schutz besser zu organisieren und zu steuern, die EU-Außengrenzen zu schützen, die illegale Migration einzudämmen und die Integrität des Schengen-Raums zu wahren. Zusätzlich zu einer Reihe in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen für eine rasche und koordinierte Reaktion auf die Krise hat die Kommission am 4. Mai Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (COM (2016) 270, 271 und 272 final) vorgelegt. Ferner hat sie am 7. Juni einen Legislativvorschlag zur Verbesserung des Systems der "Blauen Karte EU" für die Zulassung hoch qualifizierter Arbeitskräfte {COM (2016 378 final) vorgelegt. Weitere Vorschläge (u.a. zur Entwicklung sicherer und legaler Wege nach Europa) werden noch vor der Sommerpause folgen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass es wichtig ist, die Ursachen der Migration zu bekämpfen, und mobilisiert zurzeit die gesamten Palette ihrer außenpolitischen Instrumente einschließlich des EU-Haushalts, um die am stärksten betroffenen Länder zu unterstützen.

Zu diesem Zweck hat sie am 7. Juni einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda {COM (2016) 385) vorgeschlagen.

Verbindliches Transparenzregister

Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister wird die Kommission den Rückmeldungen zu der am 31. Mai abgeschlossenen öffentlichen Konsultation und den bisher gesammelten Erfahrungen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission etwaige Vorschläge für eine Vereinfachung und Straffung sorgfältig prüfen.