Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Integrationsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/9090 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Integrationsgesetzes - Drucksachen 18/8615 und 18/8829, 18/8883 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 29.07.16

Initiativgesetz des Bundestages

Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 266/16 (PDF)

1. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 8 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

(6) § 68a des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, tritt am ... [einsetzen: Datum des Tages drei Jahre nach Inkrafttreten nach Absatz 1 dieses Gesetzes] außer Kraft."