Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen
(Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV)

846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008

A

B

Begründung

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ( § 1 Außensteuergesetz) sowie die Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung - FVerlV) wird der Fremdvergleichsgrundsatz in Fällen von Funktionsverlagerungen näher geregelt. Insbesondere mit den Bestimmungen über den Ansatz eines Transferpakets gibt es weder im Inland noch im Ausland ausreichende praktische Erfahrungen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eine gewisse Zeit nach ihrem Inkrafttreten daraufhin zu überprüfen, wie sie sich auf Unternehmen und Finanzverwaltung auswirken.