Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin
(Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/13256 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung - Drucksache 17/12639 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

In der Überschrift werden die Wörter "und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung" gestrichen.

Artikel 2 wird aufgehoben.

Artikel 3 wird Artikel 2.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 029/13 (PDF)