Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
(Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG)

Punkt 15 der 824. Sitzung des Bundesrates am 07. Juli 2006

Die Bundesregierung wird gebeten, eine Siebte Gebührenanpassungsverordnung mit dem Ziel zu erlassen, den Vergütungsabschlag für ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen sowie Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger in den neuen Ländern und in Ost-Berlin gestaffelt bis zum Jahr 2010 entfallen zu lassen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung steht nicht im Einklang mit der Einkommensentwicklung in den neuen Ländern.

Vor diesem Hintergrund sollte eine vollständige Angleichung der Gebühren erst zum 1. Januar 2010 erfolgen.

Begründung

Mit der Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung entfällt der Vergütungsabschlag von 10 Prozent für ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Leistungen sowie Leistungen der Hebammen und Entbindungspfleger in den neuen Ländern und in Ost-Berlin. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen als Beihilfekostenträger durch die Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung Mehraufwendungen von jährlich rund 6,5 Millionen Euro.