Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.