Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.