Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.