Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.