Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung - EnEV)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 19. Juli 2010 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Die vom Bundesratsausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung mit Schreiben vom 4. Mai 2010 gestellte Frage, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung auf das Anliegen des Bundesrates aus der Bundesrats-Drucksache 282/07(Beschluss) PDF - Buchstabe B vom 8. Juni 2007 - reagiert hat, beantworte ich wie folgt:

In der Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine verlässliche Förderung für Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmemarkt zu schaffen. Empfohlen wurde insbesondere, das bestehende Marktanreizprogramm auf eine gesetzliche Basis zu stellen.

Die Bundesregierung hat diesem Anliegen bereits entsprochen. Innerhalb des seit dem 1. Januar 2009 in Kraft befindlichen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist die bedarfsgerechte Förderung von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich für die Jahre 2009 bis 2012 gesetzlich verankert. Dies ergibt sich aus § 13 EEWärmeG. Einzelheiten der Förderung werden in Verwaltungsvorschriften geregelt.

Damit wird das schon seit dem Jahr 1999 bestehende Marktanreizprogramm seit Anfang 2009 auf gesetzlicher Grundlage und nach Maßgabe der jeweils aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fortgesetzt.