Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Intensivierung der Vollstreckungshilfe

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 12. Mai 2005


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die in der Anlage beigefügte

Ich bitte, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte aus § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 36 Abs. 2 GOBR auf die Tagesordnung der 811. Sitzung am 27. Mai 2005 zu setzen. Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edmund Stoiber

Entschließung des Bundesrates zur Intensivierung der Vollstreckungshilfe

Die Intensivierung der internationalen Vollstreckungshilfe ist zur Förderung der Resozialisierung ausländischer Straftäter sowie zur Entlastung des deutschen Strafvollzuges dringend erforderlich.

Das Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sieht wesentliche Erleichterungen für den Vollstreckungshilfeverkehr vor. Es ermöglicht eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung auch ohne Zustimmung des Verurteilten, sofern er sich der Vollstreckung durch Flucht in sein Heimatland entzogen hat oder gegen ihn aufgrund seiner Verurteilung die Ausweisung oder Abschiebung angeordnet wurde, so dass er nach Haftentlassung den Urteilsstaat ohnehin verlassen muss.

Der Bundesrat bedauert daher, dass die Bundesregierung die Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 bis heute nicht abgeschlossen hat, obwohl dies auf der Grundlage des vor über zwei Jahren in Kraft getretenen einschlägigen Vertragsgesetzes vom 10. Dezember 2002 ohne weiteres möglich gewesen wäre.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Blick auf die sich weiter zuspitzende Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten erneut und mit Nachdruck auf, baldmöglichst das Ratifikationsverfahren durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Abschluss zu bringen.