Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/13269 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters - Drucksache 17/12163 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nummer 2 wird in § 1686a Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 das Wort "nachhaltiges" durch das Wort "ernsthaftes" ersetzt.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 666/12 (PDF)