Antrag der Länder Thüringen, Saarland
Steuervereinfachungsgesetz 2011

Punkt 3 der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat stellt fest, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bedarf. Der Bundesrat bedauert, dass der Bund den Vorschlag der Finanzministerkonferenz vom 20. Mai 2010 zur Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Abschaffung des Einzelnachweises zusätzlicher außergewöhnlicher Belastungen nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgegriffen hat.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Behinderten-Pauschbeträge in ihrer Wirkung und Höhe zu überprüfen und diese im Rahmen eines geeigneten Gesetzgebungsverfahrens, das Steuervereinfachungsvorschläge gesetzlich und möglichst für die öffentlichen Haushalte kostenneutral umsetzt, entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Preise zu ändern.

Begründung (nur für das Plenum):

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 weist die Besonderheit auf, dass die mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder vollständig durch den Bund kompensiert werden. Insoweit wäre eine Forderung der Länder, die Pauschbeträge "auf Kosten des Bundes" im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren zu erhöhen, nicht gerechtfertigt und würde eine Einigung mit dem Bund erschweren.