Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Juni 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.