Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, gemäß § 375 Abs. 3, § 377 Abs. 2 und § 379 Abs. 2 Nr. 2 SGB III für die Berufung als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit folgende Personen für die laufende Amtsperiode mit Wirkung vom 1. Juli 2008 vorzuschlagen:

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG - wurde beachtet. Die oben genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Abs. 1 SGB III.