Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.