Beschluss des Bundesrates
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.