Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/12449 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften - Drucksache 016/12067 - unverändert angenommen.