Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (18. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2010) KOM (2011) 344 endg.

Der Bundesrat hat von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.