Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c und f (§ 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1)

In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c und f sind in § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 jeweils die Wörter "30 000 Vollbenutzungsstunden" durch die Wörter "50 000 Vollbenutzungsstunden" zu ersetzen.

Begründung (nur für das Plenum):

Eine Förderung über 30 000 Vollbenutzungsstunden hat sich in der Praxis als deutlich zu kurz erwiesen. Wenn bei einer fachlich fundierten Planung eine jährliche Laufzeit der KWK - Anlage von 5000 Stunden zu Grunde gelegt wird, ergeben sich für die Förderperiode wiederum die sechs Jahre, die im vorliegenden Vorschlag als Zeithorizont ja entfallen sind. KWK-Anlagen sind langfristige Investitionen und brauchen daher auch langfristige Berechenbarkeit. Mit den vorgeschlagenen 50 000 Stunden ergeben sich bei einer jährlichen

Betriebsdauer von 5000 Stunden insgesamt zehn Jahre als Förderkulisse. Dieser Wert kommt im Planungsprozess auch der Energieeffizienz entgegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Anlagen in erster Linie zur Abdeckung von elektrischer Spitzenlast eingesetzt werden.

B

C