Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen
(Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12145 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz - AntHaftG) - Drucksache 18/11529 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 02.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 068/17 (PDF)