Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/12139 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - Drucksache 18/11625 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 02.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 075/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Dem Artikel 3 wird folgender Absatz 5 angefügt:

,(5) In Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473) werden die Wörter "am 14. August 2018" durch die Wörter "am 1. Oktober 2021" ersetzt.`