Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

Punkt 63 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die in Artikel 1 § 2 Absatz 9 vorgesehene Ausnahmeregelung für Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des § 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern und Aufgabenträgern erfolgen kann.