Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund de Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 015/5475 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts - Drucksache 015/5216 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: