Beschluss des Bundesrates
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
(Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. April 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: