Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 218. Sitzung am 24. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/12711 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen - Drucksache 12219 -

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 003/09 (PDF)