Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte
(Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 6. Mai 2004 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/3060 - zu dem Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 194/04(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag
Drucksache 015/3060
15. Wahlperiode 05.05.04

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)

Drucksachen 015/2543, 015/2673, 015/2904
- Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Dr. Dieter Wiefelspütz
- Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Dr. Thomas de Maizire

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 97. Sitzung am 11. März 2004 beschlossene Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss. beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 5. Mai 2004
Der Vermittlungsausschuss
Joachim Hörster Dr. Dieter Wiefelspütz Dr. Thomas de Maiziere
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)

1. Zu § 4

§ 4 wird wie folgt geändert:

2. Zu § 6 Abs. 2

In § 6 Abs. 2 wird vor dem Wort "Aufwandsentschädigung" das Wort "steuerfreie" eingefügt.

3. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4

§ 7 wird wie folgt geändert:

4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

In § 8 Abs. 4 Satz 2 wird das Wort "Bundesstatistiken" durch das Wort "Erhebungen" ersetzt.

5. Zu § 11

In § 11 werden die Wörter "spätestens zum zehnten Tag eines Monats" durch das Wort "monatlich" ersetzt.